Sozialrecht Reis und Partner Rechtsanwälte und Notar

Sozialrecht


Gemeinsam sind wir stark.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das ist weder Floskel noch Wunschgedanke, sondern im Grundgesetz festgeschrieben. In dessen Auftrag regelt das Sozialrecht die Beziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung und dem Bürger – als Sozialversichertem, als Antragsteller oder als Leistungsempfänger. Wenn Sie zum Beispiel Leistungen der Kranken- oder Rentversicherung verwehrt werden oder auf andere Weise mit einer Behörde im Konflikt stehen, ist dies ein Fall für das Sozialrecht.

Themen

  • gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Grundsicherung
  • gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • gesetzliche Pflegeversicherung
  • Vertragsarztrecht und Vertragszahnarztrecht

c_nikolai_bIhre Fachanwältin für Sozialrecht

Christina Nicolai